Daten

Fachkräftemangel im Notariat 2026: Notarfachangestellte, Nachwuchs und die Debatte um Anwaltsnotare

Stand 23.10.2026 · Redaktion Heidemann & Elbe · 13 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Fachkräftemangel im Notariat zeigt sich auf zwei Ebenen. Bei den Notaren sank die Zahl bis zum 1. Januar 2026 auf 6.205; der Rückgang betrifft allein die Anwaltsnotare (4.499 nach 4.834 zum 1. Januar 2024)1. Im Anwaltsnotariat bleiben die Bewerbungen laut Bundesverfassungsgericht seit Jahren hinter den ausgeschriebenen Stellen zurück2; seit 1. Juli 2026 können Anwaltsnotare ihre Amtszeit über die Altersgrenze von 70 Jahren hinaus verlängern, wenn unter anderem in ihrem Amtsbereich Stellen mangels geeigneter Bewerbungen unbesetzt blieben3. Bei den Fachangestellten führt die Bundesagentur für Arbeit die Kanzlei- und Notariatsassistenz auf Fachkraft-Niveau 2025 als Engpassberuf, gemeldete Stellen blieben im Median 72 Tage vakant4. Die Zahl neuer Ausbildungsverträge für Notarfachangestellte stieg 2025 auf 6755.

6.205

Notarinnen und Notare in Deutschland zum 1. Januar 2026, 329 weniger als zum 1. Januar 2024 (eigene Berechnung)1

−6,9 %

Anwaltsnotare vom 1. Januar 2024 (4.834) bis zum 1. Januar 2026 (4.499), eigene Berechnung1

164

Bewerbungen auf 522 ausgeschriebene Anwaltsnotarstellen in acht OLG-Bezirken 2024 (eigene Summe, keine Bundessumme)2

675

neue Ausbildungsverträge für Notarfachangestellte 2025, 22,7 % mehr als im Vorjahr5

Anzahl der Notare in Deutschland 2026: Rückgang nur bei Anwaltsnotaren

In Deutschland gibt es zwei Formen des Notariats: Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung, sogenannte Nur-Notare, und Anwaltsnotare, die das Amt neben dem Beruf als Rechtsanwalt ausüben (§ 3 BNotO)6. Anwaltsnotare gibt es in den Kammerbezirken Berlin, Braunschweig, Bremen, Celle, Frankfurt, Kassel, Oldenburg, Schleswig-Holstein und Westfalen, außerdem in Teilen der Rheinischen Notarkammer und im OLG-Bezirk Stuttgart1.

Zum 1. Januar 2026 waren 6.205 Notarinnen und Notare bestellt, nach 6.346 im Vorjahr und 6.534 zum 1. Januar 20241. Das sind in zwei Jahren 329 oder 5,0 % weniger (eigene Berechnung)1. Der Rückgang betrifft allein die Anwaltsnotare: Ihre Zahl sank seit 2024 um 6,9 % auf 4.499 (eigene Berechnung), die Zahl der hauptberuflichen Notare blieb mit 1.706 nach 1.700 nahezu unverändert1. Anwaltsnotare stellen 72,5 % aller Notare (eigene Berechnung)1.

Langfristig fällt der Rückgang deutlicher aus. Zum 1. Januar 2012 waren laut Bundesverfassungsgericht noch 6.122 Anwaltsnotare bestellt, zum 1. Januar 2018 5.460; die Zahl der hauptberuflichen Notare ist laut Gericht weitgehend stabil2. Addiert man die Kammerangaben aus einer Antwort der Bundesregierung, hat sich die Zahl der Anwaltsnotare seit 2000 rund halbiert, von 8.838 auf 4.499 (eigene Addition)7.

Notare nach Form1. Januar 20241. Januar 20251. Januar 2026
Hauptberufliche Notare1.7001.7001.706
Anwaltsnotare4.8344.6464.499
Gesamt6.5346.3466.205
Angaben der Notarkammern an die Bundesnotarkammer, Stichtag jeweils 1. Januar1.

Notarkammern im Vergleich: die größten Rückgänge im Anwaltsnotariat

Die größten absoluten Rückgänge zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 1. Januar 2026 verzeichnen Kammerbezirke des Anwaltsnotariats: die Westfälische Notarkammer mit 132 Notarinnen und Notaren weniger, Berlin mit 96, Celle mit 37 und Schleswig-Holstein mit 22 (eigene Berechnung)1. Prozentual ging die Zahl in Berlin am stärksten zurück (−14,9 %), danach in Westfalen (−10,7 %; jeweils eigene Berechnung)1. Im hauptberuflichen Notariat stiegen die Zahlen teils leicht, etwa in Hamburg von 76 auf 801.

NotarkammerNotariatsform20242026Veränderung
Westfälische NotarkammerAnwaltsnotariat1.2361.104−132 (−10,7 %)
Notarkammer BerlinAnwaltsnotariat643547−96 (−14,9 %)
Notarkammer CelleAnwaltsnotariat620583−37 (−6,0 %)
Schleswig-Holsteinische NotarkammerAnwaltsnotariat548526−22 (−4,0 %)
Bremer NotarkammerAnwaltsnotariat133124−9 (−6,8 %)
Landesnotarkammer Bayernhauptberuflich485488+3 (+0,6 %)
Hamburgische Notarkammerhauptberuflich7680+4 (+5,3 %)
Stichtag jeweils 1. Januar; Auswahl. Differenzen und Prozentwerte: eigene Berechnung1. Bei kleinen Kammern beruhen Prozentwerte auf wenigen Personen.

Nachwuchs im Anwaltsnotariat: weniger Bewerbungen als Stellen

Die Bewerberlage hängt von der Form des Notariats ab. Im hauptberuflichen Notariat gibt es nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts fast flächendeckend mehr Bewerber als Stellen; in Hamburg kamen 2024 auf drei Stellen für Notarassessoren 54 Bewerber2. Ausnahmen sind zum Teil Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo die Bewerberzahlen zurückgehen2.

Beim Anwaltsnotar-Nachwuchs ist die Lage umgekehrt: Im Anwaltsnotariat bleibt die Zahl der Bewerbungen seit Jahren deutlich hinter der Zahl der ausgeschriebenen Stellen zurück; in der Mehrzahl der OLG-Bezirke bestand schon 2012 ein Bewerbermangel2. Im OLG-Bezirk Hamm kamen 2022 auf 322 ausgeschriebene Stellen 53 Bewerbungen, 2023 auf 68 Stellen 40 Bewerbungen2. In den acht OLG-Bezirken, die das Gericht für 2024 nennt, standen 522 Stellen 164 Bewerbungen gegenüber (eigene Summe)2.

Hinzu kommt die Altersstruktur: 2024 waren rund 31 % der Anwaltsnotare zwischen 60 und 69 Jahre alt und nur 5 % jünger als 40, bei den hauptberuflichen Notaren lagen die Anteile bei 23 % und 14 %2.

OLG-Bezirk (Anwaltsnotariat)Ausgeschriebene Stellen 2024Bewerbungen 2024
Braunschweig676
Bremen52
Celle9837
Frankfurt am Main15748
Oldenburg6323
Schleswig11225
Hamm1816
Düsseldorf (soweit Anwaltsnotariat)27
Summe der acht Bezirke522164
Angaben des Bundesverfassungsgerichts für 20242. Summe: eigene Addition, keine Bundessumme. Der Amtsgerichtsbezirk Frankfurt am Main (8 Stellen, 21 Bewerbungen) ist gesondert genannt und nicht addiert; im Bezirk des Kammergerichts Berlin wurden 2024 keine Notarstellen ausgeschrieben2. Bewerbungen sind keine Besetzungen.

Warum dem Anwaltsnotariat der Nachwuchs fehlt

Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Bewerbermangel im Anwaltsnotariat als multikausal, vor allem mit der Demografie des Anwaltsberufs und veränderten beruflichen Präferenzen2:

  • Kleinerer Quellberuf: Im Gebiet des Anwaltsnotariats sank die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwälte ohne Syndikus- oder Doppelzulassung vom 1. Januar 2017 bis zum 1. Januar 2025 von 60.456 auf 54.270, um 10,2 % (eigene Berechnung)2. Nach Berechnungen des Instituts für Anwaltsrecht treten jährlich nur etwa 700 bis 900 potenzielle Anwaltsnotare neu in den Anwaltsberuf ein2.
  • Weniger Kanzleiinhaber: 2012 waren Rechtsanwälte mit sechs Jahren Berufserfahrung zu 30 % Inhaber oder Mitinhaber einer Kanzlei, 2024 nur noch zu 11 %2.
  • Andere Berufswünsche: In einer Befragung jüngerer Rechtsanwälte 2023/24 strebten nur 18 % eine Tätigkeit als Anwaltsnotar an2. Genannt wurden unter anderem fehlendes fachliches Interesse (66 %) und der Zeitaufwand für die Qualifikation (39 %), fehlende wirtschaftliche Attraktivität nur von 4 %2.
  • Weniger Prüflinge: Das Gericht nennt deutlich gesunkene Absolventenzahlen der notariellen Fachprüfung2. Laut beck-aktuell traten 2023 gut 130 Kandidatinnen und Kandidaten an, 2016 knapp 3008.
  • Fachpersonal: Nordrhein-Westfalen und Bremen nannten im Verfahren auch die Schwierigkeit, geeignetes Fachpersonal zu gewinnen, als mögliche Ursache2.

Beim Personal im Notariat können die Engpässe bei Notaren und Fachangestellten zusammenhängen. Belegt ist das allerdings nur als Einschätzung zweier Landesregierungen, nicht statistisch2.

Die Debatte: Bewerbermangel oder rechnerischer Stellenüberhang?

Strittig war im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht weniger, ob die Bewerbungen im Anwaltsnotariat zurückgehen, als was daraus folgt. Das Bundesjustizministerium bestritt für die Bundesregierung einen Bewerbermangel: Die Bedürfniszahlen spiegelten nicht den „Realbedarf“; nach der Anpassung in Nordrhein-Westfalen und Berlin sei der scheinbare Bewerbermangel verschwunden2. Den Rückgang der Bewerberzahlen führte es auf strukturelle Ursachen zurück, etwa die zeit- und kostenintensive notarielle Fachprüfung2.

Die Bundesnotarkammer erklärte im April 2025 gegenüber beck-aktuell: „Einen Mangel an Anwaltsnotarinnen oder -notaren gibt es nicht.“8 Hinter den unbesetzten Stellen stehe ein „rechnerischer Stellenüberhang“8. Nach der Darstellung des Bundesgerichtshofs im Ausgangsverfahren hatte allerdings ein von ihm eingeholtes Gutachten der Bundesnotarkammer im Anwaltsnotariat einen teils deutlichen Bewerbermangel ergeben, im hauptberuflichen Notariat einen Bewerberüberhang2. Nach unserer Einordnung bestreitet die Kammer damit vor allem einen Versorgungsmangel, nicht den Rückgang der Bewerbungen.

Kern des Streits ist die Bedarfszahl, also die Zahl der Urkundsgeschäfte je Notarstelle, an der die Landesjustizverwaltungen den Bedarf an Notarstellen messen. Nordrhein-Westfalen hob sie für Anwaltsnotare zum 1. Januar 2021 von 275 auf 350 und zum 1. Januar 2024 auf 450 gewichtete Urkunden an2. In Niedersachsen besteht ein Bedarf in der Regel ab durchschnittlich 450 Urkundsgeschäften je Notarstelle in den drei Vorjahren (§ 1 AVNot); Schwierigkeiten bei der Versorgung mit notariellen Leistungen waren dem dortigen Justizministerium im März 2024 trotz gesunkener Bewerberzahlen nicht bekannt geworden9. Das Urkundenaufkommen des Anwaltsnotariats lag von 2015 bis 2022 bei jährlich rund 2,8 bis 2,9 Millionen, 2023 bei 2,5 Millionen; die Bundesnotarkammer führt den Rückgang auf die Konjunkturschwäche zurück2.

Das Bundesverfassungsgericht folgte der Gegenposition nicht: Eine Anhebung der Bedürfniszahlen könne den demografisch mitbedingten Rückgang der Bewerberzahlen nicht stoppen2. Mit Urteil vom 23. September 2025 erklärte es die Altersgrenze von 70 Jahren (§ 47 Nr. 2 Var. 1, § 48a BNotO), soweit sie Anwaltsnotare betrifft, für unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG6. Sie erreiche ihre Ziele wegen eines nachhaltigen Bewerbermangels im Anwaltsnotariat und nach heutigen Erkenntnissen zur Bedeutung des Alters für die Berufstüchtigkeit nur noch in geringem Grad; übergangsweise galt sie bis 30. Juni 2026 fort6.

Reform 2026: längere Amtszeit und leichterer Zugang zum Anwaltsnotariat

Das Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats vom 18. Juni 2026 ist mit seinen Änderungen der Bundesnotarordnung am 1. Juli 2026 in Kraft getreten3. Der Bundestag hatte es am 21. Mai 2026 beschlossen10. Die Bundesregierung will damit dem „zunehmenden Bewerberrückgang im Anwaltsnotariat“ gezielt entgegenwirken11; die Bundesnotarkammer hatte den Referentenentwurf im März 2026 ausdrücklich begrüßt12.

Die Altersgrenze von 70 Jahren bleibt grundsätzlich bestehen3. Einem Antrag auf Verlängerung ist nach § 48c Abs. 1 BNotO zu entsprechen, wenn im Amtsbereich bei der letzten Ausschreibungsrunde vor Erreichen der Altersgrenze ausgeschriebene Stellen mangels genügend geeigneter Bewerbungen nicht besetzt werden konnten und kein Ablehnungsgrund nach § 5 Abs. 2 BNotO vorliegt3. Stellen, die nur zur Wahrung einer geordneten Altersstruktur ausgeschrieben wurden, zählen dabei nicht; gibt es mehr Anträge als unbesetzte Stellen, trifft die Landesjustizverwaltung eine Auswahl (§ 48c Abs. 4 BNotO)3. Zahlen zu gestellten Anträgen lagen bei Redaktionsschluss nicht vor.

RegelungSeit 1. Juli 2026Norm (BNotO)
Verlängerung der Amtszeitauf Antrag zweimal um je 3 Jahre, längstens bis Ablauf des Monats, in dem das 76. Lebensjahr vollendet wird3§ 48b Abs. 1 und 4
Antragsfristspätestens 18 Monate vor Erreichen der Altersgrenze; wer diese Frist nicht mehr einhalten konnte, durfte den Antrag vom 1. Juli bis 30. September 2026 stellen3§ 48b Abs. 2, § 121 Abs. 1
Zulassung zur notariellen FachprüfungBefähigung zum Richteramt genügt; die bisherige dreijährige Wartezeit nach der Anwaltszulassung entfällt311§ 7a Abs. 1
Wiederholung der Fachprüfungzweimal möglich3§ 7a Abs. 7
Örtliche Wartezeit2 statt 3 Jahre311§ 5b Abs. 1 Nr. 2
Ausnahme von der örtlichen Wartezeitmöglich, wenn keine Bewerbung sie erfüllt, aber eine Tätigkeit von mindestens 2 Jahren in einem angrenzenden Amtsgerichtsbezirk desselben Landes vorliegt3§ 5b Abs. 5
Mutterschutz, Elternzeit, PflegezeitAnrechnung bis zu insgesamt einem Jahr auf die fünfjährige Anwaltstätigkeit; keine Unterbrechung der örtlichen Wartezeit3§ 5b Abs. 3 und 4
Gesetz vom 18. Juni 2026, BGBl. 2026 I Nr. 183, Art. 13. Die fünfjährige Anwaltstätigkeit bleibt Voraussetzung für die Bestellung3.

Fachkräftemangel im Notariat: Notarfachangestellte und ReNo-Fachangestellte

Die Sachbearbeitung im Notariat leisten Notarfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte; der Vollzug der Urkunden ist ihre Kernarbeit. Zum Berufsbild der Notarfachangestellten gehören unter anderem Notariatsgeschäfte, Urkundswesen, Verwahrungsgeschäfte und Kostenrecht; beide Berufe sind eigenständige dreijährige Ausbildungsberufe13. Seit 1. April 2026 gibt es zudem den Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional im Notariat“, der unter anderem den Vollzug komplexer Urkunden umfasst14.

Einen eigenen Engpasswert für das Notariat weist die Bundesagentur für Arbeit nicht aus. Die Berufsgattung „Assistenz Rechtsanwaltskanzlei, Notariat“ (KldB 7311), zu der Rechtsanwalts-, Notar- und ReNo-Fachangestellte gemeinsam zählen, ist auf Fachkraft-Niveau 2025 mit 2,17 Punkten Engpassberuf (2024: 2,33)415. Gemeldete Stellen blieben im Median 72 Tage vakant (2024: 77 Tage), auf eine gemeldete Stelle kamen 1,98 Arbeitsuchende, und die Teilzeitquote liegt bei 44,3 %415. Wie sich die Lage in Anwaltskanzleien entwickelt, zeigt die Datenseite Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien.

Die Ausbildungszahlen für Notarfachangestellte sind zuletzt gestiegen: 2025 wurden 675 neue Ausbildungsverträge geschlossen, 22,7 % mehr als 2024; das ist der höchste Wert der Jahre 2021 bis 2025, nach dem niedrigsten Wert dieses Zeitraums von 486 im Jahr 20235. Der Bestand an Auszubildenden lag Ende 2024 bei 1.281, nach 1.440 Ende 2022; 465 Personen bestanden 2024 die Abschlussprüfung16.

Bei Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stieg die Zahl neuer Verträge laut BRAK zum 30.09.2025 von 752 auf 817, um 8,6 % (eigene Berechnung)17; gegenüber 2002 mit 3.064 Verträgen ist das ein Minus von 73,3 % (eigene Berechnung)18. Die Vertragslösungsquote lag 2024 bei Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten bei 33,9 %19, bei Notarfachangestellten bei 18,0 %16; eine Abbruchquote ist das nicht.

JahrNotarfachangestellteRechtsanwalts- und Notarfachangestellte
2021654984
2022615837
2023486751
2024549752
2025675817
Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, jeweils zum 30.09. Notarfachangestellte: BIBB-Erhebung, Werte auf ein Vielfaches von 3 gerundet5. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte: BRAK18. Die beiden Spalten stammen aus unterschiedlichen Erhebungen.

Für Notariate heißt das: Die Kanzlei- und Notariatsassistenz ist Engpassberuf, und die Zahl neuer Ausbildungsverträge für Notarfachangestellte steigt erst seit 2024 wieder45. Welche Wege der Besetzung sich für Kanzleien und Notariate eignen, ordnet der Beitrag Mitarbeitergewinnung in der Kanzlei ein.

Regionale Unterschiede: wo Notarfachangestellte ausgebildet werden

Wo ausgebildet wird, folgt weitgehend der Form des Notariats. Ende 2024 waren in Bayern 345, in Nordrhein-Westfalen 258, in Baden-Württemberg 147, in Rheinland-Pfalz 132 und in Hamburg 66 Personen in der Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten16. In Niedersachsen und Bremen waren es keine, in Schleswig-Holstein 3; Berlin (84) und Hessen (54) bilden trotz Anwaltsnotariat ebenfalls Notarfachangestellte aus16.

Im Anwaltsnotariat überwiegt nach unserer Einordnung der kombinierte ReNo-Beruf. Die 817 neuen ReNo-Verträge 2025 verteilen sich auf zehn Rechtsanwaltskammern, die meisten in Hamm (277), Celle (130), Oldenburg (98), Frankfurt (88) und Schleswig (78)17. In den Bezirken aller zehn Kammern gibt es Anwaltsnotare, im Bezirk Düsseldorf nur in Teilen1.

Methodik und Hinweise zu den Daten

Die Zahlen stammen aus Erhebungen mit eigenen Stichtagen und Abgrenzungen und lassen sich nicht beliebig miteinander verrechnen. Rechtsstand ist der 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Notarzahlen: Meldungen der Notarkammern an die Bundesnotarkammer zum 1. Januar1; Differenzen und Prozentwerte sind eigene Berechnungen.
  • Langfristvergleich: Die 8.838 Anwaltsnotare für 2000 sind eine eigene Addition der Kammerangaben ohne genannten Stichtag; für 2012 ergibt die Addition 6.187, das Bundesverfassungsgericht nennt 6.12272. Baden-Württemberg ist wegen der Notariatsreform nur eingeschränkt vergleichbar.
  • Bewerbungen und Stellen: gezählt sind Bewerbungen, keine Besetzungen; im hauptberuflichen Notariat beziehen sie sich auf den Anwärterdienst als Notarassessor2.
  • Sekundärquelle: Die Aussagen der Bundesnotarkammer gegenüber beck-aktuell und die Prüflingszahlen stammen aus einem Fachmedium8; alle übrigen Werte stammen aus Primärquellen.
  • Ausbildungszahlen: BIBB-Erhebung und BRAK zählen zum 30.09., die Berufsbildungsstatistik (DAZUBI) zum 31.12.; für Notarfachangestellte 2024 ergibt das 549 gegenüber 504 Neuabschlüssen516. Für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte weist die BIBB-Tabelle andere Werte aus als die BRAK, obwohl sich die BRAK nach eigener Angabe auf die BIBB-Erhebung stützt, für 2025 etwa 843 statt 817; dieser Beitrag nutzt dafür wie die übrigen Datenseiten die BRAK-Reihe517. Die Rate von 22,7 % hat das BIBB aus ungerundeten Werten berechnet5. Die Vertragslösungsquote ist keine Abbruchquote.
  • BA-Engpassanalyse: Die Berufsgattung 7311 umfasst Rechtsanwalts-, Notar- und ReNo-Fachangestellte gemeinsam; Notarinnen und Notare selbst bewertet die Analyse nicht4. Die stellenbezogenen Werte erfassen nur der BA gemeldete Stellen.

Wie Heidemann & Elbe Notariate und Kanzleien unterstützt

Heidemann & Elbe vermittelt Notarfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte direkt aus einem eigenen Kandidaten-Pool an Notariate und Anwaltskanzleien mit Notariat. Die Kandidaten sind vorab qualifiziert; Notariate erhalten kein Anzeigen-Roulette und keinen Bewerbungsstapel, sondern fertige Kandidaten.

Mehr als 600 Partnerunternehmen arbeiten mit Heidemann & Elbe zusammen; bis zur ersten Besetzung vergehen in der Regel weniger als 30 Tage. Ein Fall aus der Referenzübersicht: Wegner, Stähr & Partner, RA-Kanzlei & Notare · Kiel & Preetz: 30 Tage · 9 Bewerbungen · 1 Notarfachangestellte. Weitere Besetzungen zeigen die Referenzen von Heidemann & Elbe, ein erstes Gespräch vereinbaren Sie über die Kontaktseite für Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Wie viele Notare gibt es in Deutschland?

Zum 1. Januar 2026 waren 6.205 Notarinnen und Notare bestellt, davon 1.706 hauptberufliche Notare und 4.499 Anwaltsnotare1. Zwei Jahre zuvor waren es 6.534; der Rückgang betrifft allein die Anwaltsnotare1.

Gibt es einen Mangel an Notarfachangestellten?

Einen eigenen Wert für Notarfachangestellte veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit nicht. Die Kanzlei- und Notariatsassistenz insgesamt ist auf Fachkraft-Niveau 2025 mit 2,17 Punkten Engpassberuf, gemeldete Stellen blieben im Median 72 Tage vakant4. Ende 2024 waren 1.281 Personen in der Ausbildung zur oder zum Notarfachangestellten, Ende 2022 noch 1.44016.

Wie viele Notarfachangestellte werden pro Jahr ausgebildet?

2025 wurden 675 neue Ausbildungsverträge für Notarfachangestellte geschlossen5, 2024 bestanden 465 Personen die Abschlussprüfung16. Hinzu kommen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit 817 neuen Verträgen 202517 und 657 bestandenen Prüfungen 202419.

Warum gibt es weniger Anwaltsnotare?

Das Bundesverfassungsgericht nennt mehrere Ursachen: Im Gebiet des Anwaltsnotariats gibt es weniger niedergelassene Rechtsanwälte, weniger junge Anwälte werden Kanzleiinhaber, und nur 18 % der befragten jüngeren Anwälte streben das Anwaltsnotariat an2. Ob daraus ein Versorgungsmangel folgt, ist umstritten89.

Was ändert sich 2026 für Anwaltsnotare?

Seit 1. Juli 2026 können Anwaltsnotare ihre Amtszeit auf Antrag zweimal um je drei Jahre verlängern; Voraussetzung ist unter anderem, dass im Amtsbereich ausgeschriebene Stellen mangels geeigneter Bewerbungen unbesetzt blieben3. Zugleich wurde der Zugang erleichtert, etwa durch eine örtliche Wartezeit von zwei statt drei Jahren3.

Quellen

  1. Bundesnotarkammer (BNotK), Deutsche Notar-Zeitschrift: Notarstatistik: Anzahl der Notarinnen und Notare in den Jahren 2024 bis 2026 (Stichtag jeweils 1. Januar), DNotZ Heft 4/2026, S. 241 f., April 2026
  2. Bundesverfassungsgericht: Urteil des Ersten Senats vom 23. September 2025, 1 BvR 1796/23 (Rn. 15, 30–36, 42, 55–61, 169–177), 23.09.2025
  3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Bundesgesetzblatt): Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung vom 18. Juni 2026, BGBl. 2026 I Nr. 183 (Art. 1 und 7), ausgegeben am 24.06.2026
  4. Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse 2025: Bericht und Datenanhänge (Deutschland, Risiko- und Ergänzungsindikatoren), Mai 2026
  5. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge – Ergebnisse der BIBB-Erhebung zum 30. September 2025, Tabelle 66, Stand 05.12.2025
  6. Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 84/2025: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, 23.09.2025
  7. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zugang zum Notarberuf“, Drucksache 21/5337 (Antwort zu Frage 6), 10.04.2026
  8. beck-aktuell (Verlag C.H.Beck): Auf die Rechnung kommt es an (Nachwuchsmangel im Anwaltsnotariat), 24.04.2025
  9. Niedersächsischer Landtag: Kleine Anfrage „Sind im ländlichen Raum in Niedersachsen noch genügend Notare und Rechtsanwälte vorhanden?“ mit Antwort der Landesregierung, Drucksache 19/3788, 15.03.2024
  10. Deutscher Bundestag: Textarchiv: Bundestag beschließt Modernisierung des Anwaltsnotariats (KW 21/2026), 21.05.2026
  11. Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, Drucksache 21/5441, 20.04.2026
  12. Bundesnotarkammer (BNotK): Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, 06.03.2026
  13. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): ReNoPat-Ausbildungsverordnung (ReNoPatAusbV), § 2 (Ausbildungsdauer) und § 4 Abs. 4 (Berufsbild Notarfachangestellte), abgerufen am 23.10.2026
  14. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de): Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional im Notariat (BAProNotFPrV), §§ 1, 2, 19, abgerufen am 23.10.2026
  15. Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse 2024: Datenanhänge, Berichtsjahr 2024, abgerufen am 23.10.2026
  16. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): DAZUBI-Datenblatt Notarfachangestellte/-r (73112810), Deutschland, Stand 29.10.2025 (Berichtsjahr 2024)
  17. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse zum 30.09.2025 (Tabelle nach Rechtsanwaltskammern), Stand Dezember 2025, abgerufen am 23.10.2026
  18. Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnisse seit 1998, jeweils zum 30.09. des Jahres, Stand Dezember 2025, abgerufen am 23.10.2026
  19. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): DAZUBI-Zusatztabellen: Alle dualen Ausbildungsberufe mit ausgewählten Indikatoren, Deutschland 2024, Oktober 2025 (1. Auflage, Berichtsjahr 2024)

Stand der Angaben: 23.10.2026. Zahlen Dritter sind unverändert aus den genannten Quellen übernommen.