Warum die Kanzleinachfolge zum Personalthema wird
Am 1. Januar 2026 lag das Durchschnittsalter der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten bei 53,7 Jahren; 13,7 % waren älter als 70, nur 2,6 % jünger als 301. Älter als 60 waren rund 31,7 % (eigene Berechnung aus den Kammerzahlen)1, nach rund 30,8 % ein Jahr zuvor5.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) erwartet, dass demografiebedingt in den kommenden Jahren einige erfahrene Berufsträger ausscheiden. Ob genügend junge Menschen nachrücken, um diese Lücke zu schließen, „kann wohl niemand prognostizieren“6.
Für die Anwaltschaft stammt die jüngste in den BRAK-Berichten ausgewiesene Altersstatistik vom 1. Januar 2022: Das Durchschnittsalter lag bei 51,7 Jahren, 27,3 % waren 61 Jahre oder älter2. Zum 1. Januar 2012 waren es 47,5 Jahre und 16,6 % (Anteil eigene Berechnung aus der Grafik)7.
Bei einer Übergabe wechselt für die Beschäftigten in der Regel der Arbeitgeber, zumindest aber die Führung. Weitere Kennzahlen zum Berufsstand bündelt die Datenseite zum Fachkräftemangel in der Steuerberatung.
Strukturwandel: weniger Einzelpraxen, mehr Berufsausübungsgesellschaften
Zum 1. Januar 2026 zählte die BStBK 53.932 Steuerberaterpraxen ohne weitere Beratungsstellen, davon 36.167 Einzelpraxen (67,1 %), darunter 8.569 Praxen von Syndikus-Steuerberatern1. Ohne sie bleiben 27.598 Einzelpraxen, 386 oder rund 1,4 % weniger als ein Jahr zuvor (eigene Berechnung)1,5.
Die Zahl der anerkannten steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften stieg im selben Zeitraum um 3,8 % auf 15.232, die der Steuerberaterinnen und Steuerberater um 0,6 % auf 89.5491. Die Zahl der zugelassenen anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften wuchs zum 1. Januar 2026 um 6,55 % auf 5.4628. Ob Übernahmen diese Entwicklung treiben, weisen die Statistiken nicht aus.
In der Steuerberatung kommen mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren hinzu: Im April 2026 waren der Bundesregierung 57 steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften bekannt, an denen über Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mittelbar Private-Equity-Investoren beteiligt sind; weitere Fälle schließt sie nicht aus9. Seit dem 3. Juli 2026 gilt: Sind Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaften an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft beteiligt, müssen auch die mittelbar beteiligten Gesellschaften die Anerkennungsvoraussetzung des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen (§ 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG)10,11. Laut DStV wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Klarstellung zum Fremdbesitzverbot in den Gesetzentwurf aufgenommen12.
Für anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften begrenzt die BRAO den Kreis der Gesellschafter auf Rechtsanwälte, Angehörige bestimmter anderer Berufe und zugelassene Berufsausübungsgesellschaften; Anteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten, Dritte nicht am Gewinn beteiligt werden (§§ 59c, 59i BRAO)13,14. Reine Finanzinvestoren sind damit ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Dezember 2024 bestätigt, dass ein Mitgliedstaat ein solches Verbot vorsehen darf (C-295/23)15. Übernahmen durch andere Kanzleien oder Berufsträger bleiben möglich. Für die Beschäftigten kommt es arbeitsrechtlich vor allem auf die Form der Übernahme an.
Kanzleiübernahme und Mitarbeiter: was § 613a BGB regelt
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, tritt dieser nach § 613a Abs. 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein3. Ein Betriebsübergang in der Kanzlei kann etwa die Übergabe einer Einzelpraxis samt Mandaten und Ausstattung an eine andere Kanzlei sein. Sind Rechte und Pflichten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt, dürfen sie ein Jahr lang nicht zum Nachteil der Beschäftigten geändert werden, mit gesetzlichen Ausnahmen3.
Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam, gleich ob der bisherige oder der neue Inhaber kündigt; aus anderen Gründen bleibt sie möglich (Abs. 4)3. Für Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die vor dem Übergang entstanden sind und binnen eines Jahres danach fällig werden, haftet der bisherige Arbeitgeber neben dem neuen Inhaber als Gesamtschuldner, für erst nach dem Übergang fällige Pflichten nur anteilig (Abs. 2)3.
Vor dem Übergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die betroffenen Beschäftigten in Textform unterrichten: über den (geplanten) Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie die in Aussicht genommenen Maßnahmen (Abs. 5)3. Die Beschäftigten können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung schriftlich widersprechen, gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber (Abs. 6)3.
Die Widerspruchsfrist beginnt nach ständiger Rechtsprechung nur mit einer ordnungsgemäßen Unterrichtung16. War die Unterrichtung fehlerhaft, enthielt aber die grundlegenden Informationen in Textform und eine Belehrung über das Widerspruchsrecht, ist dieses laut Bundesarbeitsgericht in der Regel erst nach sieben Jahren widerspruchsloser Weiterarbeit beim neuen Inhaber verwirkt, gerechnet frühestens ab dem Übergang16. Ob § 613a BGB überhaupt greift, hängt von der Form der Übernahme ab.
| Konstellation | § 613a BGB | Folge für das Team |
|---|---|---|
| Übergabe einer Einzelpraxis samt Mandaten und Ausstattung (Asset Deal) | greift, wenn der Betrieb durch Rechtsgeschäft übergeht3 | Arbeitsverhältnisse gehen über; Unterrichtung in Textform, Widerspruch binnen eines Monats3 |
| Erwerb von Anteilen an einer Berufsausübungsgesellschaft (Share Deal) | greift nicht17 | Arbeitgeber bleibt die Gesellschaft; wird der Kanzleibetrieb später auf eine andere Gesellschaft übertragen, ist § 613a BGB neu zu prüfen |
| Weiterführung der Tätigkeit mit einem nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des bisherigen Personals | kann greifen18 | Wo es im Wesentlichen auf die Arbeitskraft ankommt, kann das einen Betriebsübergang begründen; die bloße Fortführung der Tätigkeit genügt nicht18 |
| Nachfolge aus dem eigenen Team | je nach Form der Übergabe | Vertraute Person an der Spitze; der Rollenwechsel vom Kollegen zum Vorgesetzten birgt laut KfW Research Konfliktpotenzial19 |
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und mit welchen Folgen § 613a BGB bei einer konkreten Kanzleiübernahme greift, sollten Abgeber und Erwerber arbeitsrechtlich prüfen lassen.
Risiken für das Team rund um die Übergabe
Zahlen zu Personalabgängen nach Kanzleiübernahmen enthalten die hier ausgewerteten Kammerstatistiken nicht. Ein Fachbeitrag auf den Nachrichtenseiten der DATEV, verfasst von einem Steuerberater, nennt Mandats- und Mitarbeiterverluste unmittelbar nach der Übergabe besonders kritisch; für die Akzeptanz eines Nachfolgers seien transparente Kommunikation und ein klarer Führungsansatz entscheidend20. Das ist eine Einzeleinschätzung, keine Statistik.
Branchenübergreifend zeigt eine Studie des IfM Bonn auf Basis des IAB-Betriebspanels (Wellen 2000 bis 2014): Mit dem Heranrücken der geplanten Übergabe gehen die Investitionen zurück, und auch die Weiterbildung der Beschäftigten wird seltener gefördert21,22. Das IfM wertet solche Zurückhaltung nicht automatisch als Nachteil, sie könne ökonomisch rational sein21. Für das Team bedeutet aufgeschobene Weiterbildung aber, dass Nachholbedarf auf die Zeit nach der Übergabe fällt.
Laut KfW Research ziehen 28 % der mittelständischen Unternehmen mit Nachfolgeüberlegungen eine Nachfolge durch Beschäftigte in Betracht (KfW-Mittelstandspanel 2025, Mehrfachnennungen möglich)19. Als Vorteil nennt die KfW Kontinuität; zugleich berge der Rollenwechsel Konfliktpotenzial, und notwendige Veränderungen könnten ohne externe Impulse unterbleiben19. Kanzleispezifische Zahlen dazu liegen nicht vor. Allgemeine Gründe, aus denen Beschäftigte kündigen, behandelt der Beitrag Warum Mitarbeiter kündigen.
Kanzleiübernahme: Mitarbeiter halten in der Übergangszeit
Woran die Zufriedenheit angestellter Berufsträger hängt, zeigt die Kammerbefragung STAX 2024. Laut einer Regressionsanalyse hängt die berufliche Zufriedenheit angestellter Steuerberater am deutlichsten mit einer abwechslungsreichen Tätigkeit zusammen; positiv wirken außerdem die selbstständige Gestaltung des Arbeitsablaufs, Sabbatical- und Teilzeitmöglichkeiten, die Einbindung in wichtige Kanzleientscheidungen, gute Aufstiegsmöglichkeiten und mobiles Arbeiten4. Häufige Konflikte mit Vorgesetzten oder Kollegen und häufige Überstunden senken sie4. Für Fachangestellte enthält STAX keine vergleichbare Auswertung.
Bei einer Übernahme können sich gerade diese Punkte ändern. Aus den Befunden und aus § 613a BGB lassen sich folgende Schritte ableiten (fachliche Einordnung, keine Studienergebnisse):
- Früh und persönlich informieren: Schlüsselpersonen erfahren von der Nachfolge im Gespräch, nicht aus Gerüchten. Das Gespräch ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung in Textform nicht.
- Wissen erfassen: Wer Mandate, Fristen und Sonderfälle kennt, wird gezielt in die Übergabe eingebunden.
- Rollen und Perspektiven klären: wer künftig führt, wer an wen berichtet und welche Entwicklungswege es gibt, etwa zum Steuerfachwirt, zum Rechtsfachwirt oder für Berufsträger in eine Partnerrolle.
- Arbeitsmodelle verbindlich klären: Teilzeit, mobiles Arbeiten und Arbeitszeiten nicht stillschweigend ändern.
- Weiterbildung bis zur Übergabe fortführen, statt sie auf die Zeit danach zu verschieben.
- Systeme planen: Geht eine Kanzlei vollständig auf eine andere DATEV-Mitgliedskanzlei über, lassen sich die genutzten Beraternummern samt der im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Mandantendatenbestände auf die übernehmende Kanzlei übertragen23; das braucht Vorbereitung und Erklärung im Team.
- Übergangszeit vereinbaren: Begleitet der bisherige Inhaber die ersten Monate, bleiben vertraute Ansprechpartner für Team und Mandanten erhalten.
Wer die Nachfolge aus dem eigenen Team lösen will, sollte angestellte Berufsträger früh aufbauen. Wie Steuerkanzleien Anwärter fördern, beschreibt der Beitrag zu Prüfungsreform und Nachwuchsmangel bei Steuerberatern.
Kanzleinachfolge und Personal: Lücken rechtzeitig schließen
Geht trotz aller Vorbereitung jemand, wird die Nachbesetzung zur Engpassfrage. Laut STAX 2024 blieben in den zwei Jahren vor der Befragung in Einzelkanzleien der Steuerberatung 59,1 % der offenen Stellen unbesetzt, in Berufsausübungsgesellschaften 29,1 %; bei Stellen für angestellte Berufsträger in Einzelkanzleien waren es 70,2 %4. Häufigster Grund: Es gab keine oder keine geeigneten Bewerber4.
Der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Stellen in den Berufen der Steuerberatung blieben 2025 auf Fachkraftniveau (KldB 72302) im Median 118 Tage vakant, auf eine Stelle kamen rechnerisch 0,97 Arbeitsuchende; auf Expertenniveau (KldB 72304) waren es 130 Tage und 0,69 Arbeitsuchende24. In der Assistenz von Rechtsanwaltskanzlei und Notariat auf Fachkraftniveau (KldB 73112) lag die Vakanzzeit bei 72 Tagen24; mehr dazu im Beitrag zum Fachkräftemangel in Anwaltskanzleien.
Absehbare Lücken, etwa durch Ruhestand im Team oder einen Widerspruch gegen den Übergang, sollten deshalb früh benannt und nicht erst nach dem Übergabestichtag angegangen werden. Welche Suchwege sich eignen, vergleicht der Beitrag zur Mitarbeitergewinnung in der Kanzlei.
Hinweise zu Daten und Rechtsstand
Stand der Angaben ist der 23. Oktober 2026. Für die Einordnung ist wichtig:
- BStBK: Die Altersangaben beziehen sich auf 90.336 Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die Veränderung der Berufsträgerzahl (+0,6 %) auf 89.549 Steuerberaterinnen und Steuerberater ohne Steuerbevollmächtigte; die Anteile über 60 und die Veränderung der Einzelpraxen sind eigene Berechnungen1,5.
- BRAK: Die Altersstatistik vom 1. Januar 2022 umfasst 142.951 Fälle und damit nicht alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte7.
- STAX 2024: Befragt wurde im Frühjahr 2024; die Nichtbesetzungsquoten beziehen sich auf Kanzleien, die in den zwei Jahren davor Stellen besetzen wollten, die Zufriedenheitsfaktoren auf angestellte Steuerberater4.
- KfW und IfM: Die Befunde gelten für den Mittelstand insgesamt, nicht speziell für Kanzleien; die IfM-Studie von 2017 nutzt das IAB-Betriebspanel der Jahre 2000 bis 201419,22.
- Recht: Die zitierten BAG-Urteile stammen aus den Jahren 2012 und 201718,17,16; jüngere Rechtsprechung und der Kündigungsschutz in Kleinbetrieben sind nicht behandelt.
Wie Heidemann & Elbe Kanzleien rund um die Nachfolge unterstützt
Heidemann & Elbe vermittelt Personal, keine Kanzleien: Fachkräfte wie Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, direkt in Festanstellung aus einem eigenen, persönlich vorqualifizierten Kandidaten-Pool. Wird vor oder nach einer Kanzleiübernahme eine Stelle frei oder braucht das Team dauerhaft Verstärkung, heißt das für Kanzleien: kein Anzeigen-Roulette, kein Bewerbungsstapel, sondern fertige Kandidaten.
Mehr als 600 Partnerunternehmen besetzen ihre Stellen mit Heidemann & Elbe; bis zur ersten Besetzung vergehen in der Regel weniger als 30 Tage. Besetzungen in Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien zeigen die Referenzen von Heidemann & Elbe, ein erstes Gespräch vereinbaren Sie über die Kontaktseite für Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Gehen bei einer Kanzleiübernahme die Mitarbeiter automatisch mit über?
Wenn die Kanzlei als Betrieb durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht, ja: Der Erwerber tritt nach § 613a Abs. 1 BGB in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein; die Beschäftigten können innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung schriftlich widersprechen3. Beim bloßen Erwerb von Anteilen an einer Berufsausübungsgesellschaft liegt kein Betriebsübergang vor, Arbeitgeber bleibt die Gesellschaft17.
Darf der neue Inhaber nach der Kanzleiübernahme kündigen?
Nicht wegen des Übergangs: Eine solche Kündigung ist nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam, gleich ob sie vom bisherigen oder vom neuen Inhaber ausgeht. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben möglich3. Ob eine Kündigung im Einzelfall wirksam ist, sollte arbeitsrechtlich geprüft werden.
Müssen Mitarbeiter vor einer Kanzleiübergabe informiert werden?
Bei einem Betriebsübergang ja: Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber muss die Beschäftigten vor dem Übergang in Textform unterrichten; innerhalb eines Monats nach Zugang können sie schriftlich widersprechen3. Ist die Unterrichtung nicht ordnungsgemäß, beginnt diese Frist nicht zu laufen16. Sinnvoll ist zusätzlich ein persönliches Gespräch, bevor Gerüchte entstehen.
Wie viele Steuerberater sind älter als 60 Jahre?
Zum 1. Januar 2026 waren rund 31,7 % der 90.336 Steuerberater und Steuerbevollmächtigten älter als 60 Jahre (eigene Berechnung aus der Berufsstatistik der BStBK), 13,7 % älter als 70; das Durchschnittsalter lag bei 53,7 Jahren1.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer (BStBK): Berufsstatistik 2025, April 2026 (Stichtag 01.01.2026)
- Bundesrechtsanwaltskammer / Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg: STAR 2024 – Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte, Ergebnispräsentation für die Zusatzbefragung 2024, 2025 (Altersstatistik der BRAK, Stand 01.01.2022)
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / juris (gesetze-im-internet.de): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang, abgerufen am 23.10.2026
- Bundessteuerberaterkammer / Institut für Demoskopie Allensbach: STAX 2024 – Sonderauswertungen Digitalisierung und Fachkräftemangel (Beihefter zu DStR 4/2025), 25.01.2025 (Befragung Frühjahr 2024)
- Bundessteuerberaterkammer (BStBK): Berufsstatistik 2024, März 2025 (Stichtag 01.01.2025)
- Bundessteuerberaterkammer (BStBK): BStBK-Report Februar 2026 (Editorial), Februar 2026
- Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer: STAR 2025 – Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte, Bericht (Abb. 1.2.4, Altersverteilung im Vergleich zur BRAK-Statistik), Februar 2026
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): Presseerklärung Nr. 7: Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik zum 01.01.2026, 15.04.2026
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Fremdbesitzverbot bei Steuer- und Wirtschaftsberatungsunternehmen“, Drucksache 21/5460, 20.04.2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Bundesgesetzblatt): Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, BGBl. 2026 I Nr. 197 (Regelungstext, Art. 1 Nr. 13 und Art. 13), 02.07.2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / juris (gesetze-im-internet.de): Steuerberatungsgesetz (StBerG), § 55a Gesellschafter und Kapitalstruktur, abgerufen am 23.10.2026
- Deutscher Steuerberaterverband (DStV): Stand der Gesetzgebung Berufsrecht, 06.07.2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / juris (gesetze-im-internet.de): Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 59c Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe, abgerufen am 23.10.2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / juris (gesetze-im-internet.de): Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), § 59i Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften, abgerufen am 23.10.2026
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 202/24: Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig (Urteil in der Rechtssache C-295/23), 19.12.2024
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24. August 2017 – 8 AZR 265/16 (Betriebsübergang, Verwirkung des Widerspruchsrechts), 24.08.2017
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23. März 2017 – 8 AZR 91/15 (Anteilserwerb ist kein Betriebsübergang), 23.03.2017
- Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 21. Juni 2012 – 8 AZR 181/11 (Betriebsübergang in personalintensiven Branchen), 21.06.2012
- KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025: Pläne für Geschäftsaufgaben wachsen erneut (Fokus Volkswirtschaft Nr. 526), 09.01.2026
- DATEV eG: Die Übergabe neu denken (Fachbeitrag eines Steuerberaters, Rubrik Praxis), 20.05.2026
- Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn: Unternehmerisches Verhalten im Zuge der Unternehmensnachfolge (IfM-Materialien Nr. 254), Kurzfassung, 2017
- Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn (Pflichtexemplar der Universitäts- und Landesbibliothek Bonn): Unternehmerisches Verhalten im Zuge der Unternehmensnachfolge (IfM-Materialien Nr. 254), Langfassung, Kap. 3, 2017
- DATEV eG (Service und Support): Alle Kanzlei- und Mandantendaten gehen auf eine andere Kanzlei (DATEV-Mitglied) über, ohne Datum, abgerufen am 23.10.2026
- Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Bericht und Tabellen, Download-Paket; KldB 72302, 72304 und 73112), Mai 2026
Stand der Angaben: 23.10.2026. Zahlen Dritter sind unverändert aus den genannten Quellen übernommen.